Die Objektplanung beinhaltet die Gestaltung von öffentlichen und privaten Plätzen, Räumen und Gärten und ist damit detailgenauer als z.B. Freiraumplanung oder Umweltplanung. Zur Objektplanung gehören Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, begleitende Bauüberwachung, Erstellen von Vorgaben für durchzuführende Pflegeleistungen und die bau- und pflegetechnische Fachberatung der Bauherrschaft im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Die Aufgaben reichen von der Gartenberatung für Privatgärten, öffentlichen Plätzen, Hofbegrünungen, Gestaltungen von Gewerbeflächen, Sport- und Spielplätzen bis hin zur Gartendenkmalpflege und Renaturierungen im Naturschutzbereich.

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